Rechtsprechung
VGH Bayern, 05.12.1997 - 20 B 94.2266 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau
§ 173 VwGO i.V.m. § 239 ZPO, § 264 ZPO, § 40 VwGO, § 17 GVG, § 17a GVG, § 906 BGB, Art. 1 ENeuOG
Lärmschutzansprüche; Lärmsanierungsansprüche; Passivlegitimation; öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Entschädigung; enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 639
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.1997 - 20 B 94.2266
Der gesetzliche Übergang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Bundesbahn auf das Eisenbahn- Bundesamt entspricht einer Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) und führte daher in entsprechender Anwendung von § 173 VwGO i.V.m. § 239 ZPO (vgl. BVerwGE 44, 148/150; 59, 221/224; 66, 298/300) zu einem gesetzlichen, keiner Klageänderung bedürftigen Parteiwechsel auf der Beklagtenseite. - BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.1997 - 20 B 94.2266
Allerdings mußten Lärmsanierungsansprüche, die als aufopferungsähnliche Ansprüche aus enteignendem Eingriff und in entsprechender Anwendung des § 906 BGB verstanden werden, aufgrund der Sonderregelung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Regelfall im Zivilrechtsweg geltend gemacht werden (BGH vom 15.12.1994, NJW 1995, 964; BVerwGE 94, 1/16). - BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70
Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.1997 - 20 B 94.2266
Der gesetzliche Übergang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Bundesbahn auf das Eisenbahn- Bundesamt entspricht einer Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) und führte daher in entsprechender Anwendung von § 173 VwGO i.V.m. § 239 ZPO (vgl. BVerwGE 44, 148/150; 59, 221/224; 66, 298/300) zu einem gesetzlichen, keiner Klageänderung bedürftigen Parteiwechsel auf der Beklagtenseite.
- BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85
Bestimmtheitserfordernis - Fernstraßenrecht - Planfeststellung
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.1997 - 20 B 94.2266
Die Maßgeblichkeit von Funktionsänderungen in diesem Zusammenhang ist auch deshalb gerechtfertigt, weil der von einer emittierenden Anlage Betroffene im Einzelfall auch die Möglichkeit haben kann, bei Veränderungen durch die Wahl der baulichen Gestaltung die eigene Lärmbelastung zu vermindern, und unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rücksichtnahme unter Umständen auch verpflichtet ist, von einer solchen Möglichkeit Gebrauch zu machen (vgl. BVerwG vom 1.7.1988, NVwZ 1989, 252/254), andernfalls Beeinträchtigungen jenseits der (fachplanungsrechtlichen wie auch enteignungsrechtlichen) Zumutbarkeitsschwelle insoweit nicht ausgleichsfähig, Eigentumsrechte insoweit also (auch zivilrechtlich) nicht schutzfähig sind. - BGH, 15.12.1994 - III ZB 49/94
Rechtsweg für Klagen auf Entschädigung nach dem BayNatSchG
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.1997 - 20 B 94.2266
Allerdings mußten Lärmsanierungsansprüche, die als aufopferungsähnliche Ansprüche aus enteignendem Eingriff und in entsprechender Anwendung des § 906 BGB verstanden werden, aufgrund der Sonderregelung des § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Regelfall im Zivilrechtsweg geltend gemacht werden (BGH vom 15.12.1994, NJW 1995, 964; BVerwGE 94, 1/16). - BGH, 21.11.1996 - V ZB 19/96
Rechtsweg für eine Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Deutsche Bahn AG …
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.1997 - 20 B 94.2266
Für das Begehren des Klägers unter dem Gesichtspunkt der Lärmsanierung wäre, da es sich insoweit nunmehr um eine bügerlichrechtliche Streitigkeit handelt, nach § 13 GVG, nicht mehr nach § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO (vgl. BGH vom 21.11.1996, NJW 1997, 744), an sich der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben gewesen. - BGH, 23.10.1986 - III ZR 112/85
Pflicht zur entschädigungslosen Hinnahme von Verkehrslärmimmissionen
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.1997 - 20 B 94.2266
Die Frage, ob sich bei unzureichender Bewältigung von Lärmimmissionen der betroffene Grundeigentümer auf einen Planergänzungsanspruch verweisen lassen muß (vgl. Berkemann, DVBI 1986, 768/770), stellt sich hier nicht, da der Bundesgerichtshof für Altfälle, das sind Planfeststellungen vor 1981, seine Zuständigkeit für die Gewährung von Entschädigung unter dem Gesichtspunkt des enteignenden Eingriffs bejaht (vgl. BVerwG vom 22.5.1987 - 4 C 17- 19.84 - DVBI 1987, 1011/1013 unter Hinweis auf BGH vom 23.10.1986, DWW 1987, 96). - BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 97.78
Abfallbeseitigung - Legale Altanlagen - Illegaler Autowrackplatz - …
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.1997 - 20 B 94.2266
Der gesetzliche Übergang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Bundesbahn auf das Eisenbahn- Bundesamt entspricht einer Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) und führte daher in entsprechender Anwendung von § 173 VwGO i.V.m. § 239 ZPO (vgl. BVerwGE 44, 148/150; 59, 221/224; 66, 298/300) zu einem gesetzlichen, keiner Klageänderung bedürftigen Parteiwechsel auf der Beklagtenseite.
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01
Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung
Hiermit übereinstimmend wird in der Rechtsprechung (OVG Berlin, Urteil vom 17.03.1999, GewArch 2000, 171; Bay. VGH, Urteil vom 05.12.1997, NVwZ-RR 1998, 639; Urteil vom 05.03.1996, NVwZ-RR 1997, 159) auch die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, bei deren Erreichen auch das sich aus § 34 Abs. 1 BauGB ergebende Rücksichtnahmegebot verletzt ist, in allgemeinen Wohngebieten zur Nachtzeit bei Mittelungspegeln von 60 dB (A) und in Kern- und Mischgebieten - wie hier - zur Nachtzeit bei 62 dB (A) angesetzt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 20 A 1138/97 Vgl. BayVGH, Urteil vom 5. Dezember 1997 - 20 B 94.2266 -, NVwZ-RR 1998, 639 (640) m.w.N. Wenn der Kläger unter Bezugnahme auf Messungen vom 20. Oktober 1997 - also hinsichtlich eines Flugverkehrs, der zahlenmäßig deutlich über den planfestgestellten hinausgeht - geltend macht, einem Dauerschallpegel von 65, 7 bzw. 64, 2 dB(A) ausgesetzt zu sein, so ist dem entgegenzuhalten, daß auch heute ein Dauerschallpegel von 65 dB(A) nicht als gesicherte Schwelle zur Gesundheitsgefährdung anerkannt ist.
- VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461 Ein Verfahrensmangel kann in der Berufungsinstanz und ebenso im Zulassungsverfahren nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei den Fehler nicht in der Vorinstanz bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, geltend gemacht hat (§ 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 1, § 531 ZPO; vgl. z.B. SächsOVG vom 16.12.1997 NVwZ-RR 1998, 639; siehe auch BVerwG vom 6.7.1998 NJW 1998, 3369).